Gehaltsspannen
Die Höhe deines Tabellenentgelts hängt von deiner Qualifikation und deiner Berufserfahrung ab. Unten findest du die Gehaltsspannenliste für die jeweilige Vollzeitstelle, Stand 01.03.2026. Bei Teilzeit wird das Gehalt entsprechend anteilig berechnet.
Gesundheits- und Krankenpfleger:in inkl. Fachgesundheits- und Krankenpfleger:in: EUR 3.739,72 - 4.911,45 brutto monatlich
Operations- und Anästhesie-Technische-Assistent:in: EUR 4.230,01 - 4.911,45 brutto monatlich
Hebammen und Geburtshelfer: EUR 4.664,60 - 5.492,28 brutto monatlich
Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter: EUR 3.171,52 - 3.996,56 brutto monatlich
Assistenzärztin und Assistenzarzt: EUR 5.722,05 - 7.355,29 brutto monatlich
Fachärztin und Facharzt: EUR 7.552,19 - 9.698,92 brutto monatlich
Auszubildende:r Pflegefachkräfte / OTA: EUR 1.490,69 - 1.653,38 brutto monatlich
Auszubildende:r Pflegehelfer: EUR 1.414,91 - 1.473,21 brutto monatlich
Auszubildende:r MTR: EUR 1.365,24 - 1.522,03 brutto monatlich
Schichtzulagen & Zuschläge
Dein Einsatz wird fair vergütet. Für Schichtarbeit sowie Einsätze nachts, an Sonn- oder Feiertagen erhältst du attraktive tarifliche Zulagen und Zuschläge.
- Schichtzulage von 100 € im 2-Schicht-System
- Schichtzulage von 250 € im 3-Schicht-System
- Zusätzliche Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste
- Wahlweise Auszahlung oder Gutschrift auf dein Zeitwertkonto
Weitere tarifliche Zulagen - Je nach Einsatzbereich profitierst du von weiteren monatlichen Zulagen:
- 100 € zusätzlich auf Intensivstationen
- 46,02 € Zytostatika-Zulage
- Bei Teilzeit werden die Zulagen anteilig angepasst
Tarifliche Sonderzahlungen
Zusätzlich zum monatlichen Gehalt profitierst du – je nach Berufsgruppe und tariflicher Regelung – von attraktiven Sonderzahlungen. Diese richten sich nach den jeweils geltenden AVR-Bestimmungen und deiner Eingruppierung.
- Sonderzahlungen ergänzen dein regelmäßiges Gehalt
- Art und Höhe richten sich nach der jeweiligen Berufsgruppe und den tariflichen Regelungen
- Transparente Vergütung nach AVR
- Zusätzlich zu deinem Tabellenentgelt erhältst du monatlich 2 % Leistungsentgelt (Anlage 31).
Kirchliche Zusatzversorgung (Betriebsrente)
Heute schon an morgen denken: Wir investieren für dich in deine Zukunft und zahlen einen attraktiven Arbeitgeberbeitrag in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) ein. So baust du ohne eigene Mehrkosten eine zusätzliche Altersvorsorge auf.