BG-Sprechstunde für Arbeitsunfälle

In der BG-Sprechstunde behandeln wir alle Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schulunfälle sowie Unfallfolgen von vorangegangenen Arbeitsunfällen im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen). Wir sind zugelassen für das „Durchgangsarztverfahren“ zur Erstversorgung sowie ambulanten und stationären Behandlung von Unfallverletzten.

Eine Pflegerin verbindet eine Wade

BG Sprechstunde zur Nachschau von Arbeitsunfällen

Unsere Unfallchirurgen behandeln Sie im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens (D-Arzt-Verfahren) und beurteilen die Verletzungsschwere und leiten die notwendige weiterführende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, MRT, CT) ein. Im Anschluss werden die Befunde beurteilt und eine zielgerichtete Behandlung eingeleitet (OP oder konservative Therapie mit zum Beispiel Orthesenversorgung und Physikalische Therapie wie Krankengymnastik, etc.). Die benötigten Rezepte sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen wir Ihnen im Rahmen der regelmäßigen Kontrolltermine aus.

Sollte eine ambulante Rehabilitation (eine so genannte „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ EAP) notwendig sein oder eine Wiedereingliederungsmaßnahme (Arbeitsbelastungserprobung ABE) überwachen wir diese ebenfalls im Rahmen von regelmäßigen Kontrollterminen.

Nachschau nach Erstversorgung

Die Nachschau nach der Erstversorgung erfolgt in unserer BG Sprechstunde am Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 10.00 Uhr und am Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr – Bitte vereinbaren Sie hierfür zwingend einen telefonischen Termin unter der Rufnummer: 040 / 7280 - 50 73. Die telefonische Erreichbarkeit ist von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr gewährleistet.

Weiterleitung bei bestimmten Verletzungsarten

Sollte die Verletzungsschwere das D-Arzt-Verfahren überschreiten und eine weitere Behandlung nach Verletzungsartenverfahren (VAV) oder Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) notwendig sein, wird diese entsprechend zeitnah eingeleitet mit Vorstellung in einem geeigneten Krankenhaus (zum Beispiel BG-Klinikum Hamburg „Boberg“).

Die Weiterversorgung nach erfolgter VAV / SAV in einem externen Krankenhaus kann im Anschluss wieder durch unsere BG-Sprechstunde erfolgen. Bitte hierzu dringend die extern erstellten Berichte sowie durchgeführte Bildgebungen (Röntgen, MRT, CT) zu Ihrem Termin mitbringen.

Wichtige Unterlagen für Ihren ersten BG-Sprechstundentermin

Auch wenn Sie bereits durch ein anderes Krankenhaus oder in einer Praxis im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens ambulant oder stationär vorbehandelt worden sind, kann die Weiterbehandlung über unsere BG-Sprechstunde erfolgen. Bringen Sie dafür bitte unbedingt die folgenden Unterlagen mit:

  • Durchgangsarztbericht (F 1000)

  • Die durchgeführte Bildgebung (Röntgen, MRT, CT) auf CD oder mit QR-Code und den dazugehörigen schriftlichen Befundbericht

Falls vorhanden bitte zusätzlich nach stationären Behandlungen oder längerem Heilverfahren:

  • Entlassungsberichte (F 2102)

  • Den letzten Verlaufsbericht (F 2100)

  • Ggf. weitere Unterlagen wie Rentengutachten oder vorangegangene Verordnungen für Dauermedikation oder Schuhversorgung

Wenn Sie in unserer Notaufnahme versorgt wurden, können wir die von uns erstellten Berichte und Befunde in unserem Krankenhausinformationssystem digital aufrufen.

Unser Team

Durchgangsarzt

Prof. Dr. med. Christian Jürgens

Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Durchgangsarzt

Departmentleiter Handchirurgie

Dr. med. Claas Christopher Pawelek

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Oberarzt

Torben Bohne

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Oberarzt

Dr. med. Mathias Mühlhäuser

Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie

Sekretärin

Laura Kaya

Sekretärin / Administratorin der BG-Sprechstunde