Ob als Patient, Praxismitarbeiterin oder zuweisender Arzt - wenn Sie wissen möchten, welche vorstationären Indikationssprechstunden oder Privatsprechstunden es im Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift gibt, können Sie sich hier einen Überblick verschaffen.
In den Indikationssprechstunden nach § 115 a SGB V wird aufgrund einer rosafarbenen Einweisung "Verordnung von Krankenhausbehandlung" eines niedergelassenen Arztes von unseren Krankenhausärzten die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes überprüft und die beste Behandlungsoption ausgewählt: ambulant oder stationär.
Im Krankenhaus Reinbek behandeln wir Patienten stationär oder im Rahmen einer so genannten Ambulanten Operation (AOP) nach § 115 b SGBV auf Grundlage der im AOP-Katalog zugelassenen ambulanten OP-Leistungen.