Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt

Pressemitteilung
Am 21. Januar informieren Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und das Krankenhaus Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Aus dem St. Adolf-Stift werden Dr. Timo Rath, neuer Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin, und die evangelische Pastorin und Seelsorgerin Frauke Rörden über ihre Erfahrungen aus ihrer Arbeit im Krankenhaus zu diesen Fragestellungen berichten.

Am 21. Januar informieren Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und das Krankenhaus Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Aus dem St. Adolf-Stift werden Dr. Timo Rath, neuer Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin, und die evangelische Pastorin und Seelsorgerin Frauke Rörden über ihre Erfahrungen aus ihrer Arbeit im Krankenhaus zu diesen Fragestellungen berichten.

Bei einer Veranstaltung am 21. Januar klären Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und St. Adolf-Stift in Reinbek dazu auf

Bei einer Veranstaltung am 21. Januar klären Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und St. Adolf-Stift in Reinbek dazu auf

Jeder Mensch soll frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche Ihnen die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in Ihrem Sinne ist?

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift laden am Mittwoch, 21. Januar um 18 Uhr zu einer Verbraucherveranstaltung mit Fragerunde zum Thema „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt“ ein. Im Fokus stehen rechtliche, medizinische und ethische Aspekte sowie die Umsetzung in der Praxis.

Eine Patientenverfügung ermöglicht, in gesunden Tagen und bei vollem Bewusstsein genau festzulegen, welche Eingriffe Ärzte durchführen dürfen und welche nicht, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Rechtsanwalt und Notar Dr. Jürgen Krüger aus Flensburg erklärt, was beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten ist. Ferner sollte das Dokument von einem Notar beurkundet werden, damit die Patientenverfügung im Bedarfsfall als authentisch und verbindlich gilt.

Sogar in Notsituationen können Ehepartner oder andere Vertraute Betroffene zum Beispiel gegenüber Behörden und Banken nur vertreten, wenn sie eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorlegen. Diese kann zudem helfen, eine gerichtliche angeordnete Betreuung durch einen Fremden zu verhindern. Dr. Krüger erläutert, welche Inhalte eine Vorsorgevollmacht haben sollte und weshalb es wichtig ist, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.

Dr. Timo Rath, neuer Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin des Krankenhauses Reinbek, legt dar, was Patientenverfügungen aus medizinischer Sicht leisten sollen und wie Ärzte vorgehen müssen, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Die evangelische Pastorin und Krankenhausseelsorgerin Frauke Rörden beleuchtet die ethischen und spirituellen Aspekte, die beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine Rolle spielen.

Die anschließende Diskussion und Fragerunde moderiert Burkhard Plemper, Soziologe, Filmemacher, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Diskussionssendung „Redezeit“.

Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Abend. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen am 21. Januar 2026 um 18.00 Uhr im Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, AULA (Haus G), Hamburger Straße 41, 21465 Reinbek. Die Aula (im Haus G) befindet sich neben der Parkpalette an der Loddenallee. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

 

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Dipl.-Soz.
Andrea
Schulz-Colberg
Presse- und Öffentlichkeitsreferentin
040 / 72 80 - 34 88
KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT,
Hamburger Straße 41, 21465 Reinbek