Ihr Gehalt hängt von vielen Faktoren ab.
Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über einige Einflussfaktoren.
Grundsätzlich bezahlt das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift nach dem AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) des Deutschen Caritasverbandes. Das Team des ärztlichen Dienstes vergüten wir nach dem Tarifvertrag AVR, in Orientierung am Marburger Bund.
Was bedeute das konkret für Sie?
Die Höhe Ihres Tabellenentgeltes, hängt primär von Ihrer Qualifikation und Ihrer Berufserfahrung ab. Es gibt für jeden Beruf eine Gehaltsspanne von X bis Y Euro. Sie starten als Berufseinsteiger bei X Euro. Je mehr Berufserfahrung dazu kommt, desto mehr entwickelt sich Ihr Gehalt in Richtung Y. Sie müssen dafür nicht neu verhandeln. Ihr Gehalt wird automatisch alle paar Jahre erhöht.
Im Pflege- und Funktionsdienst kommt es darüber hinaus auf absolvierte Fachweiterbildungen (DKG -Empfehlung) an.
Anbei finden Sie die Übersicht der möglichen Gehaltsspannen je Tätigkeit und in Vollzeit (bei Teilzeittätigkeit entsprechend anteilig).
Übersicht der Gehaltsspannen
Die angegebenen Beträge sind den Entgelttabellen des RK Ost entnommen und verstehen sich als Bruttowerte (Stand 1.1.2023).
3.005,72 - 4.073,11Euro
3.458,31 - 4.073,11 Euro
3.186,15 - 3.913,96 Euro
2694,31 - 3.472,86 Euro
4852,02 - 6.236,95 Euro
6403,90 - 8.224,22 Euro
1.190,69 - 1.353,38 Euro
Ihr individuelles Nettogehalt wird von vielen Faktoren wie der Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Kinderfreibetrag, Monatsfreibetrag, Kirchensteuer, Renten- und Krankenversicherung, Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung beeinflusst.
Neben Ihrem regelmäßigen Monatsentgelt, gibt es noch viele weitere Faktoren, die die Höhe des Bruttogehalts beeinflussen können

Schichtarbeit
Sollten Sie im Schichtdienst eingesetzt werden, wird dies mit einer Schichtzulage honoriert. Im Pflegedienst (Anlage 31) sind das zum Beispiel 40 Euro im 2-Schichtsystem und 155 Euro im 3-Schichtsystem. Bei Teilzeit werden die Beträge entsprechend angepasst.

Zeitzuschläge
Für Einsätze an Sonn-, Feiertagen oder in der Nacht gibt es selbstverständlich Zuschläge. Dieser sogenannte Zeitzuschlag berechnet sich anhand der tatsächlich geleisteten Stunden. Bei Einsätzen an Feiertagen sind das beispielsweise 35 % auf den Stundenlohn. Die tatsächliche Arbeitszeit wird zusätzlich als Überstunden auf dem Zeitwertkonto gebucht oder geht zusammen mit dem Zeitzuschlag in die Auszahlung.

Weitere tarifliche Zulagen
Als examinierte Pflegekraft auf einer Bettenstation erhalten Sie eine Zulage in Höhe von 120 Euro monatlich. Wenn Sie auf unserer Intensivstation arbeiten, kommen zusätzlich sogar noch einmal 100 Euro monatlich dazu. Bei Teilzeit erfolgt eine entsprechende Anpassung.

Leistungsentgelt
Zusätzlich zu Ihrem Tabellenentgelt zahlen wir ein monatliches Leistungsentgelt in Höhe von 2% Ihres monatlichen Tabellenentgelts. Dies erhalten nur Mitarbeitende der Anlage 31!

Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Die Jahressonderzahlung oder auch Weihnachtsgeld genannt wird jährlich im November gezahlt. Die jeweilige Höhe richtet sich nach Ihrer Entgeltgruppe. Das Team des ärztlichen Dienstes ist hiervon leider ausgenommen. Alle Mitarbeitenden der Anlage 2 (z.B. MFA´s) dürfen sich zudem im Sommer über ein kleines Urlaubsgeld freuen, dafür fällt das Weihnachtsgeld nicht ganz so hoch aus wie in den Pflegeberufen.
Wie Sie sehen, hängt Ihr tatsächliches Bruttogehalt also von vielen unterschiedlichen und vor allem individuellen Faktoren ab.
Und last but not least denken wir mit Ihnen gemeinsam jetzt schon an später. Daher haben wir eine betriebliche Altersvorsorge über die KZVK, in die wir mit Ihnen gemeinsam einzahlen.
Bei weiteren Fragen können Sie selbstverständlich jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.