Förderverein des St. Adolf-Stiftes gründet eine Krankenhaus-Stiftung

Pressemitteilung
Lothar Obst Mit Anerkennungsurkunde Innenministerium
Der Vermögensstock beträgt bereits über 1 Million Euro, weitere Zustiftungen werden erwartet

Der „Verein der Freunde und Förderer des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift e.V.“ hat zum Jahreswechsel eine eigene Stiftung gegründet. Seit der Gründung 1997 ist der Förderverein zu einer Gemeinschaft von 640 ehemaligen Patienten und Angehörigen sowie ehemaligen und aktiven Ärzten gewachsen, die die Arbeit des Krankenhauses nicht nur durch Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützen, sondern auch nach außen als Botschafter für die Werte des Hauses eintreten. In 19 Jahren wurden über 1 Million Euro in Geräte und auch in Weiterbildungen des Krankenhauspersonals investiert, die das Leistungsspektrum und Niveau des St. Adolf-Stiftes nachhaltig gestärkt und entwickelt haben. Von allen Anschaffungen sollen Patienten direkt profitieren, etwa da sie eine besonders schonende Operationsmethode ermöglichen oder zum Wohlgefühl bei einer Behandlung beitragen.

„Um die Spenden unserer Förderer langfristig einzusetzen, haben wir schon seit Jahren mit dem Gedanken gespielt, eine Stiftung zu gründen. Bei dieser bleibt der Vermögensstock ja über die Jahrzehnte erhalten und sichert somit die Zukunft des Krankenhauses vielleicht auch in stürmischeren Zeiten der Gesundheitspolitik“, erklärt der Vereinsvorsitzende Dr. Eberhard Reuther. Für die Stiftungsgründung wurden im vergangenen Jahr die Weichen gestellt: So hat die Mitgliederversammlung den Vereinsvorstand zunächst beauftragt, sich mit der Materie zu beschäftigen, die nötigen Gespräche mit Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, mit dem Finanzamt und dem Notar zu führen, um dann im November 2015 eine Satzungsänderung des Vereins sowie die Gründung der Stiftung zu beschließen. „Es gab zwar immer wieder viele Fragen, aber wir sind stolz, dass am Ende alle Förderer überzeugt waren und die Stiftungsgründung einstimmig erfolgte, das heißt ohne Gegenstimme oder Enthaltung“, sagt Lothar Obst, der als Krankenhausgeschäftsführer vor Jahren bereits zum Schriftführer des Fördervereins gewählt wurde. Der Verein konnte 600.000 Euro aus seinem Vermögen in den Kapitalgrundstock der Stiftung übertragen. Durch eine große Zustiftung aus einem Erbfall im Wert von 450.000 Euro beträgt das Vermögen der Stiftung bereits jetzt über 1 Million Euro.

„Immer mehr ältere Menschen sind alleinstehend und wissen nicht, wem Sie ihr Haus oder ihr Vermögen vererben oder noch zu Lebzeiten schenken sollen“, weiß Reuther. „Gleichzeitig möchten sie aber oft nicht, dass das Geld direkt ausgegeben wird, wie bei einer normalen Spende. Sie wünschen sich, dass das Vermögen erhalten bleibt und darum ist eine Stiftung für solche Menschen interessant. Die Finanzierung von Projekten wird ja in einer Stiftung nur aus den Vermögenszinsen generiert.“ Bei Spenden über 50.000 Euro könne sogar der Name der Zustifter für die Nachwelt erhalten werden und es sei auch möglich, den Verwendungszweck innerhalb des Krankenhauses im Rahmen der Vereinssatzung genau zu bestimmen.

Der Förderverein und die Stiftung sind eng miteinander verzahnt. Die Stiftung kann laut Satzung nur die gleichen Zwecke verfolgen wie der Verein. Der Vorstand beider Gremien muss mit denselben Personen besetzt sein, sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt. „Damit möchten wir verhindern, dass ein inhaltliches und personelles Auseinanderdriften entstehen könnte. Die Stiftung ist ein Teil des Fördervereins“, stellt Obst klar. „Ab sofort können die Freunde des Krankenhauses aber selbst entscheiden, ob ihre Zuwendungen direkt in die Erfüllung der jährlich von der Ärzteschaft aufgestellten Wunschliste gehen oder ob sie dem Kapitalstock der Stiftung dienen und damit die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Reinbek langfristig sichern sollen.“

Mittlerweile sind auch die Formalien erledigt, so hat das schleswig-holsteinische Innenministerium die Errichtung der Stiftung genehmigt und das Betriebsfinanzamt Stormarn die Gemeinnützigkeit ausgesprochen sowie eine Steuernummer zugeteilt. Für die Stiftung ist ein Bankkonto errichtet worden und Bankvollmachten erteilt. Die Kapitalübertragung ist ebenfalls abgeschlossen und eine Firma für die Anlageberatung bestellt.

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